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So schützen Sie Ihre Familie, falls Ihre Firma Konkurs geht:

Eine Firma gründen, aufbauen und führen ist herausfordernd. Doch wie jede Herausforderung ist auch diese mit finanziellen Gefahren verbunden. Mit einer Lebensversicherung sichern Sie Ihre Familie dank dem Konkursprivileg und dem Erbschaftsprivileg finanziell ab.

Jedes Jahr gehen Tausende Firmen in der Schweiz Konkurs. Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen für sämtliche Verbindlichkeiten Ihrer Firma. Dank dem Konkurs- und Erbschaftsprivileg, das alle Lebensversicherungen geniessen, können Sie einen Teil Ihres Privatvermögens vor den Gläubigern schützen.

Vorteil 1: Konkursprivileg

Mit einer Lebensversicherung der freien Vorsorge (Säule 3b) sichern Sie Ihre Familie finanziell ab, falls Ihre Firma Konkurs anmelden muss. Das Konkursprivileg, das im Versicherungsvertragsgesetz geregelt ist, schützt alle privaten Vermögenswerte. Wenn Sie Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Partner oder Ihre Kinder begünstigen, fällt die Lebensversicherung nicht in die Konkursmasse der Firma.

Mit einer Lebensversicherung sparen Sie langfristig, weil Sie Jahr für Jahr einzahlen. Wenn Ihre Firma Konkurs anmeldet, wird die Police auf Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Partner oder Ihre Kinder überschrieben. So haben die Gläubiger keinen Anspruch auf das angesparte Vermögen – und Ihre Familie hat eine finanzielle Reserve in schwierigen Zeiten.

Vorteil 3: Erbschaftsprivileg

Falls Sie sterben und der Konkurs Ihrer Firma erst nach Ihrem Tod eröffnet wird, fällt die Erbschaft in die Konkursmasse. Oft schlagen Erben eine solche Erbschaft aus, um nicht selber in eine finanzielle Notlage zu geraten. Mit einer Lebensversicherung der Säule 3a lösen Sie dieses Problem. Das Gesetz gewichtet die Interessen der Familie höher als die der Gläubiger: Erbberechtigte Nachkommen haben dank Erbschaftsprivileg Anspruch auf das Geld der Lebensversicherung, selbst wenn sie die Erbschaft ausschlagen.

Lebensversicherungen, Konkursprivileg und Erbschaftsprivileg sind komplexe Themen. Darum empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Versicherungs- und Vorsorgeberater darüber zu reden.

Quelle: Mobiliar AG

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Schützen Sie Ihr Kind mit den richtigen Kinderversicherungen

Seit zwei Jahren sind Karin und Fabio verheiratet. Jetzt freuen sie sich auf die Geburt ihres ersten Kindes. Als verantwortungsbewusste Eltern machen sich die beiden schon früh Gedanken über den richtigen Versicherungsschutz für ihre Tochter, die Nicole heissen soll.

In der Schweiz müssen Eltern schon vor der Geburt eine Krankenversicherung abschliessen und das Unfallrisiko einschliessen. Damit der Versicherungsschutz vom ersten Tag an gilt, muss das Kind spätestens drei Monate nach seiner Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Karin und Fabio schliessen darum noch während der Schwangerschaft eine Krankenversicherung für Nicole ab, die über die gesetzliche Grunddeckung hinausgeht. So wären im schlimmsten Fall sogar die Folgen eines Geburtsfehlers versichert.

Zahnfehlstellungen kosten viel Geld
Der Versicherungsberater rät den jungen Eltern, auch eine Zahnzusatzversicherung abzuschliessen. Immer mehr Kinder müssen Zahnfehlstellungen korrigieren lassen. Das kostet meistens einige tausend Franken. Wichtig ist, dass die Versicherung abgeschlossen wird, bevor der Zahnarzt die Fehlstellung entdeckt und sich eine Korrektur abzeichnet. Sonst kann es sein, dass die Krankenkasse sich weigert, das Kind zu versichern. Darum haben sich Karin und Fabio schon früh für eine Zahnzusatzversicherung entschieden.

Eine IV-Rente reicht meistens nicht
Weil Karin und Fabio ihr Kind so gut wie möglich absichern wollen, haben sie sich informiert, was passieren würde, falls Nicole invalid wird. Die staatliche Invalidenversicherung (IV) zahlt eine IV-Rente, aber die ist bescheiden im Verhältnis zu den hohen Kosten für die Pflege und Betreuung. Oft sind grosse Ausgaben, beispielsweise für bauliche Massnahmen in der Wohnung, gar nicht gedeckt. Darum schliessen Karin und Fabio diese finanzielle Lücke mit einer Kinderinvalidenrente – und hoffen natürlich, dass Nicole sie nie beanspruchen muss.

Quelle: Mobiliar AG

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