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Wer sich in der Schweiz selbstständig machen will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Doch welche ist die richtige Wahl für Sie und Ihr Unternehmen? Wir zeigen die wichtigsten Unterschiede zwischen GmbH, AG und Einzelfirma und geben Tipps, die bei der Entscheidung helfen.

Im Jahr 2020 wurden in der Schweiz rund 46.800 Unternehmen gegründet – rund 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr mit rund 44.600 Neugründungen. Jeder Gründer muss sich für eine Rechtsform entscheiden, wobei in der Schweiz am häufigsten die Wahl auf eine der drei folgenden Rechtsformen fällt: Einzelfirma, Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Doch was sind die Unterschiede? Welches die Vor- und Nachteile? Und nach welchen Kriterien soll man entscheiden? Wir geben Antworten.

Rechtsformen in der Schweiz

Was ist eine Rechtsform?


Die Rechtsform legt sowohl den rechtlichen als auch den gesetzlichen Rahmen eines Unternehmens fest. Aus der Wahl der Rechtsform ergeben sich rechtliche, finanzielle, steuerliche und persönliche Konsequenzen für den oder die Gesellschafter. Auch wird damit für Sicherheit im Rechtsverkehr gesorgt. Als Geschäftspartner kann man zum Beispiel an der Firmenbezeichnung erkennen, inwieweit der oder die Gesellschafter für das Unternehmen haften.

Grundsätzlich gilt es zudem von Beginn an zu unterschieden: Personen- oder Kapitalgesellschaft? Für was Sie sich entscheiden, kommt auf das eingegangene Risiko an: Wenn man sämtliche Risiken alleine tragen will/kann und dazu bereit ist, mit seinem Privatvermögen für mögliche Forderungen zu haften, kann sich im Handelsregister als Einzelfirma eintragen lassen. Starten Sie mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, ist es besser eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft zu gründen. Wenn Sie finanziell etwas weniger Unternehmerrisiko eingehen möchten, können Sie eine Kapitalgesellschaft gründen. Beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG). Auch ist es möglich als Verein oder Genossenschaft eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen.

Welche Rechtsformen gibt es in der Schweiz?

Unternehmen können entweder Einzelunternehmen oder Gesellschaften darstellen. Ein Einzelunternehmen gehört entsprechend einer Person allein. Sie trägt in der Folge die gesamte unternehmerische Verantwortung. Gesellschaften definiert das Gesetz als «vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Kräften und Mitteln » (Art. 530). Die Einzelfirma, die GmbH und die AG sind die beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz, doch dazu später mehr. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über alle Rechtsformen, die es nach dem schweizerischen Recht gibt:

  • Einzelfirma
  • GmbH
  • AG
  • Einfache Gesellschaft
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Verein
  • Stiftung
  • Genossenschaft

Die beliebtesten Rechtsformen: Einzelfirma, GmbH und AG

Einzelfirma

  • Die Einzelfirma eignet sich vor allem für Einzelpersonen: Beispielsweise Handwerksbetriebe wie Maler oder Schreiner, in denen vieles vom Inhaber abhängt.
  • Eine Gründung ist ohne grossen Aufwand möglich: Sie benötigt beispielsweise kein Mindestkapital. Ein Eintrag ins Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 nötig.
  • Hohes persönliches Risiko: Der Unternehmer haftet für die Firmenschulden mit seinem privaten Vermögen.
  • Der Firmenname muss den Nachnamen des Gründers enthalten, also zum Beispiel «Schreinerei Moser».
  • Eine Beteiligung ist nicht möglich.
  • Grundsätzlich erst ab einem Jahresumsatz über CHF 500’000 zur doppelten Buchhaltung verpflichtet.
  • Sie können eine Einzelfirma auch in eine AG oder GmbH umwandeln.

Aktiengesellschaft (AG)

  • Geringeres, finanzielles Risiko: Für Schulden des Unternehmens haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Bei einem Konkurs geht also höchstens das eingebrachte Aktienkapital verloren. Eine gute Liquiditätsplanung ist daher zu empfehlen.
  • Hohe Kapitalanforderungen: Für die Gründung ist ein Kapital von mindestens CHF 100’000 notwendig.
  • Der Firmenname einer Aktiengesellschaft kann frei gewählt werden, auch Fantasienamen wie zum Beispiel «Mister Super Schreiner» sind möglich.
  • Für Aktiengesellschaften gelten verschiedene Vorschriften: So muss beispielsweise jede AG einen Verwaltungsrat als oberstes Organ einsetzen und die Buchhaltung (ab 10 Vollzeitstellen) durch eine Revisionsgesellschaft prüfen lassen.
  • Die Beteiligung geschieht in Form von Aktien.
  • AG gilt als juristische Person, darum unterliegt sie auch der Pflicht zur doppelten Buchführung. Gesetzlich geregelt ist die Aktiengesellschaft im Obligationenrecht (OR) Art. 620 – 763.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Kapitalgesellschaft: Die Gründer haften wie bei der AG nicht mit ihrem Privatvermögen für Schulden des Unternehmens, sondern nur mit dem Gesellschaftsbetrag.
  • Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens CHF 20’000 notwendig.
  • Der Firmenname muss die Rechtsform GmbH enthalten, zum Beispiel «Schreinerei Moser GmbH».
  • Es gelten Vorschriften wie bei einer AG: Der Eintrag ins Handelsregister, eine jährliche Gesellschafterversammlung und die Prüfung durch eine Revisionsstelle sind erforderlich.
  • Eine Beteiligung ist möglich, und zwar in Form von Stammanteilen.
  • GmbH gilt als juristische Person, darum unterliegt sie auch der Pflicht zur doppelten Buchführung.
  • Gesetzlich ist die GmbH im Obligationenrecht (OR) Art. 772 – 827 geregelt.

Quelle: bexio AG

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